Hausordnung

Hausordnung am Diesterweg-Gymnasium

Aktualisiert und beschlossen am 06.05.2024 durch die Schulkonferenz.

1. Öffnungszeiten

Die Schule wird durch den Hausmeister an Schultagen um 6.45 Uhr geöffnet und um 16.00 Uhr abgeschlossen. Fachräume werden durch die Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer bzw. Klassenzimmer durch die aufsichtführende Lehrkraft geöffnet.

2. Garderobe / Klassen- bzw. Fachzimmer

Die Schülerinnen und Schüler nutzen zur Aufbewahrung der Garderobe die ihnen zugewiesenen Schränke. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten zum Ablegen der Garderobe im Bereich des vorderen Treppenaufganges im dritten Obergeschoss.
Das Betreten der Fachunterrichtsräume (Biologie, Chemie, Informatik, Musik, Physik und Technik)in Abwesenheit einer aufsichtführenden Lehrkraft ist den Schülerinnen und Schülern untersagt.
Der Klassen- bzw. Fachunterrichtsraum ist stets in ordentlichem Zustand zu halten. Der jeweilige Tafeldienst wischt am Ende der Stunde die Tafel feucht ab. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch und räumen Tische und Ablagen ab. 
Die Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass das Licht gelöscht wird sowie Türen und Fenster geschlossen werden.
Eventuelle Schäden in den Zimmern werden durch die Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher oder der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer im Sekretariat oder dem Hausmeister gemeldet.

3. Unterricht / Unterrichtsausfall / Zwischenstunden

Zum Vorklingeln finden sich alle Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz ein. Im Unterricht wird keine Kopfbedeckung getragen. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts zu unterlassen.
Fällt eine Unterrichtsstunde wegen Abwesenheit der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers aus, so wird dies auf dem Vertretungsplan angekündigt. Sollte eine Fachlehrerin bzw. ein Fachlehrer, eine Vertretungslehrerin bzw. ein Vertretungslehrer nicht zum Unterricht erscheinen, informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher bzw. deren Stellvertretung spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung. Die Schülerinnen und Schüler bleiben im angewiesenen Unterrichtsraum und erhalten einen Arbeitsauftrag durch die für die Aufsicht bzw. Vertretung eingeteilten Lehrkräfte. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10-12 informieren sich selbstständig über erteilte Aufgaben.
In Zwischenstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 im angewiesenen Unterrichtsraum auf. Die Schüler der Klassenstufen 10-12 können sich im gesamten Schulbereich bewegen. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulbereiches, der durch die anliegenden Gehwege der Comeniusstraße und der Diesterwegstraße begrenzt wird, den Klassen 5-10 nur in Zusammenhang mit dem Fach Sport erlaubt. 

4. Nutzung von digitalen Hilfsmitteln im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler des Diesterweg-Gymnasiums

  1. Die Benutzung jeglicher mobilfunkfähiger Endgeräte, Betriebssystem unterstützender Geräte sowie mobiler Spielkonsolen ist für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in allen Gebäuden der Schule sowie auf dem Gelände der Sportstätten und in den Sportstätten der Schule untersagt (Sonderregelung für Unterricht siehe 2.). Die Geräte haben sich im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche zu befinden. Über Ausnahmen zur Nutzung dieser, insbesondere in Notfällen, entscheidet die jeweilige Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer .
    Den Schülerinnen und Schülern wird in der Mittagspause die Verwendung dieser Geräte ausschließlich auf dem Schulhof gestattet.
    Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen diese Geräte außerdem in dem nur für sie eingerichteten Aufenthaltsraum 208 benutzen.
  2. Ab Klassenstufe 10 (im Schuljahr 2024/25 ab Klassenstufe 9) ist die Nutzung eines Tablets oder Laptops nur im Unterricht möglich.
    Die Lehrkraft entscheidet nach pädagogischem Ermessen über die sinnvolle Nutzung eines Tablets oder Laptops im Unterricht.
  3. Leistungskontrollen und Klassenarbeiten erfolgen in der Regel analog. Ausnahmen sollten vorher ausdrücklich von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer festgelegt werden.
  4. Während des Unterrichts muss der Ton des Gerätes abgeschaltet sein. Es dürfen ausschließlich unterrichtsrelevante Anwendungen genutzt werden, insbesondere ist die Verwendung von Social Media-Apps und Spielen untersagt.
  5. Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.
  6. Das Veröffentlichen von digitalisierten Unterrichtsmaterialien einer Lehrkraft ist untersagt.
  7. Die Schule haftet weder bei Beschädigung noch Verlust dieser Geräte.

5. Pausen

Das Verlassen des Schulgebäudes bzw. des Schulhofs ist den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-9 nur im Zusammenhang mit unterrichtlichen Erfordernissen erlaubt. In den Pausen sind die Fenster in den Fach- bzw. Klassenzimmern zu schließen. Das Gelände um die K.-Helbig-Sporthalle kann von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 ebenfalls zur Erholung genutzt werden. 
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 besteht in der Mittagspause Hofpausenpflicht bzw. Pausenpflicht im Schulgebäude. Der Kellergang ist kein Aufenthaltsbereich. Findet keine Hofpause statt, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben. 
Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause durch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10-12 zum Zweck der Pausenversorgung geschieht auf eigene Gefahr. Der Pausen- und Sportbereich ist sauber zu halten.

6. Sportstätten

Auf dem Weg von und zur Sporthalle ist die Comeniusstraße geradlinig und mit äußerster Aufmerksamkeit zu überqueren.
Im Bereich der Sporthalle und auf dem Sportplatz besteht Rauchverbot.
Die Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klassen betreten die Umkleideräume der Sporthalle frühestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn. Zuvor halten sie sich im Schulbereich auf. Sie bleiben ausschließlich in den Umkleideräumen der Sporthalle, bis die Sportlehrerin bzw. der Sportlehrer sie abholt. Nach dem Sportunterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich wieder ins Schulgebäude.
Die Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit Sportattest.
Die Einrichtungsgegenstände der Sporthalle einschließlich der Umkleidekabinen sind sorgsam zu behandeln. Eventuelle Schäden sind sofort dem Sportlehrer bzw. der Sportlehrerin zu melden. Absichtliche Beschädigung zieht die private Haftung des Verursachers nach sich.
Auf dem Weg zum bzw. vom Sportplatz ist den Gegebenheiten des Straßenverkehrs Rechnung zu tragen. Der Weg ist schnellstmöglich zurückzulegen. Die Abkürzung durch die Gartenanlage ist untersagt. 

7. Generelle Verbote

Im Unterricht ist die Nutzung eines Smartphones untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer. In der Sporthalle und im Speiseraum ist die Nutzung digitaler Endgeräte verboten.
Audioausgaben sind nur mit einem Kopfhörer gestattet. Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.
Der Fahrstuhl darf nur von den dazu befugten Personen benutzt werden. Das Mitführen von Waffen bzw. gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist im gesamten Schulbereich verboten.
Aus Gründen der Sicherheit ist den Schülerinnen und Schülern im Schulbereich generell untersagt:

  • Benutzen der Fensterbänke als Sitzgelegenheit
  • Ein- und Aussteigen durch die Fenster
  • Ballspielen außerhalb des Basketballbereichs
  • Schneeballwerfen
  • Werfen mit anderen Gegenständen oder deren missbräuchliche Benutzung
  • Eingriffe in die elektrischen Anlagen
  • offenes Feuer
  • Rauchen

Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel und jegliches Schuleigentum sind sorgsam zu behandeln. Eventuelle Schäden sind umgehend der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Für Schäden kann der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederbeschaffungskosten von der Schülerin bzw. vom Schüler zu tragen.
Die Anwendung bzw. die Androhung von physischer und psychischer Gewalt sowie Beschaffung bzw. Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen ist verboten und führt zur sofortigen Anwendung von Ordnungsmaßnahmen laut § 39 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen. Im Wiederholungsfall bzw. in schweren Fällen kann sofort die „Androhung des Ausschlusses aus der Schule“ zur Anwendung gebracht werden.

8. Feueralarm/Alarmsignal

Alarmsignal ist ein lang anhaltender Sirenenton. Bei Alarm verlassen Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler geordnet und so rasch wie möglich das Schulgebäude und sammeln sich an den im Evakuierungsplan vorgesehenen Plätzen. In Bedrohungs-/Amoksituationen erfolgt die Information durch den Schulfunk. Einzelmaßnahmen werden durch den Notfallplan und die Brandschutzordnung geregelt.

9. Bekanntmachungen / Aushänge

Bekanntmachungen der Schulleitung erfolgen schriftlich in den Schaukästen im 1. Obergeschoss. Vertreterinnen und Vertreter des Schülerrates können für Bekanntmachungen die dafür vorgesehenen Schaukästen im 1. Obergeschoss nutzen. Aushänge an anderen Stellen der Schule bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.

10. Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

11. Fahrzeuge

Im Schulhof besteht Parkverbot; ausgenommen sind die Kraftfahrzeuge der Schulleitung und des Hausmeisters. Die Fahrräder müssen in den Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt werden; dies geschieht auf eigene Gefahr. 

12. Lehrersprechmöglichkeit

Gespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schüler werden individuell vereinbart.

13. Außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen

Neben dem Unterricht können Aktivitäten im Rahmen von Ganztagsangeboten oder Arbeitsgemeinschaften genutzt werden. Eine Information über das Angebot erfolgt jeweils zu Schuljahresbeginn. Zur Freizeitgestaltung können mit Genehmigung des Schulleiters und in der Verantwortung der Schule unter anderem Klassenpartys, Veranstaltungen des Schülerrats sowie Sport- und Kulturveranstaltungen durchgeführt werden.

14. Behandlungen von Konflikten

Bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten über schulinterne Probleme ist es im Regelfall sinnvoll, zunächst zwischen den unmittelbar Betroffenen eine Klärung herbeizuführen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann der Fall auf der Ebene der Klasse (Klassensprecherin bzw. Klassensprecher, Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer, Klassenelternvertreterin bzw. Klassenelternvertreter) und danach auf den anderen Ebenen (Schülersprecherin bzw. Schulschülersprecher, Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Elternrates, Schulleiterin bzw. Schulleiter, Schülerrat, Elternrat, Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) behandelt werden. Die Schüler haben jederzeit die Möglichkeit, sich an Lehrerinnen und Lehrer ihres Vertrauens zu wenden.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommt der Paragraph 39 des Schulgesetzes zur Anwendung.

veröffentlicht durch die Schulleiterin Petra Engelhardt